| AGB Impressum Haftungsausschluss
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie
alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie
deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner,
-haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich
zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit
dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche
des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten
zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden
bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für
vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß
und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses
den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch
um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn
der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen
ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen
in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines
höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können
im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung,
Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen oder telefonischen Zustimmung des Hotels
unter der Vergabe einer Stonierungsnummer. Erfolgt diese nicht, so ist
der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht
in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall
des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit
der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel
die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden
Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück,
70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements
zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden
entstanden oder der dem
Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und
der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer
vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls
o höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
o Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
o das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß
die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
o ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe
und -rückgabe:
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Falls vor diesen Zeitpunkt Zimmer zur Verfügung
stehen, erhält der Kund sie selbstverständlich. Der Kunde
hat jedoch keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens
um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann
das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für
die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ist das Hotel
ausgebucht und das Zimmer bis 14:00 nicht geräumt, steht es dem
Hotel frei es selbst zu räumen, unter Berücksichtigung größter
Sorgfalt mit den eingebrachten Sachen des Kunden.
Haftung des Hotels:
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt
auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen,
die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen
sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für
eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens
EUR 3.500,—, sowie für Geld und Wertgegenstände bis
zu EUR 800,—. Geld und Wertgegenstände können bis zu
einem Höchstwert von EUR 3000,-- im otelsafe aufbewahrt werden.
Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich
nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich dem Hotel Anzeige
macht (§ 703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet
das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden
mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung
und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlußbestimmungen:
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen
schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck-
und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr
der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des
§ 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Impressum:
Hotel Prinz Betriebs GmbH
Hochstr. 45
D-81541 München
Telefon: +49 89 441408 0
Telefax: +49 89 441 408 333
E-Mail: contact@hotel-prinz.de
Internet: www.hotel-prinz.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Christian Dorow
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB146647
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 154542345
Finanzamt München für Körperschaften
Genehmigungsbehörde: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Christian Dorow
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